Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Datenschutz News - Landgericht München untersagt mit Urteil vom 20 Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts auch aus berechtigtem Interesse - 1 Februar 2022

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Das Landgericht München untersagt mit seinem Urteil vom 20. Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts und wertet selbst den Prefetch als Verstoß gegen die DSGVO.

Auch mit Berufung auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO im Rahmen des „berechtigten Interesses“ kann die Nutzung von Google Fonts nun nicht mehr legitimiert werden.

In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass der lokale Einsatz von Google Fonts und das lokale Einbinden technisch möglich ist und daher die Verbindung zu den Google Servern unnötig ist.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 3 O 17493/20 kann in der Volltextfassung im Rechtsportal REWIS online eingesehen werden.

Wie kann ich prüfen ob Google Fonts genutzt werden?

Die einfachste Art zu Prüfen ob Google Fonts genutzt werden ist die Quellcodeansicht des genutzten Browsers. Diese erreichen Sie in der Regel über das gleichzeitige Drücken der „STRG“ + „U“ Taste.

Es öffnet sich ein Tab in ihrem Browser mit dem Quellcode der aktuellen Seite. Drücken Sie nun die Tasten „STRG“ + „F“, um das Suchfenster zu öffnen. Suchen Sie hier nach foelgenden Texten:

  • fonts.googleapis.com
  • fonts.gstatic.com
  • google

Durch die Suche nach dem Begriff „google“ suchen Sie nach allen möglichen Einbindungen im Quelltext. Hier würden Sie auch andere und aktuell nicht DSGVO-konforme Anbindungen der Website an Google Analytics oder andere Services von Google Inc. finden.

Auch das so genannte DNS Prefetching, Prefetching, Preloading, Preconnecting und andere Praktiken sind nicht erlaubt, da auch hier die IP-Adresse des Websitebesuchers weitergeleitet wird.

Datenschutz - Website Quellcodeansicht mit Suchfenster
Website Quellcodeansicht mit Suchfenster
Datenschutz - Website Quellcodeansicht mit Suchfenster und markiertem Stichwort google
Website Quellcodeansicht mit Suchfenster und markiertem Stichwort „google“

Wie kann ich die Nutzung von Google Fonts blockieren?

Hier kommt es darauf an, wie die Fonts eingebunden sind und wie die Website entwickelt wurde. Bei einer händisch entwickelten Website muss der Quellcode überprüft werden und ein entsprechender Code zur lokalen Einbindung von Google Fonts integriert werden.

Bei den Content Management Systemen wie Joomla und WordPress ist es unter umständen schon etwas komplexer. Hier können Google Fonts an verschiedenen Stellen eingebunden sein und es gibt in diesem Falle kein generelles Konzept.

Unter umständen können Google Fonts hier im THeme/Template, in Komponenten, PlugIns und Modulen eingebungen sein. Eventuell ist es auch hier angebracht einen Profi zu Rate zu ziehen.

Sollten Sie aber einfach nur Google Fonts blockieren wollen, so können Sie entprechende PlugIns für Joomla oder WordPress instalieren. Ein aktuell im Zusammenhang mit diesem Urteil von BORLABS kostenlos zur Verfügung gestelltes WordPress PlugIn wäre der Borlabs Font Blocker.

Wie kann ich die Google Fonts lokal einbinden?

Auch hier kommt es darauf an, wie ihre Website entwickelt wurde bzw. worauf diese basiert.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Google Fonts oder andere Services auf ihrer Website genutzt werden, Sie nicht in der Lage sein die Quelle zu finden oder professionelle Hilfe zu diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie uns gern.

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Duplicate Content

Duplicate Content

Duplicate Content

Duplicate Content

Was ist „Duplicate Content“?

Unter Duplicate Content versteht man im Bereich der Suchmaschinenoptimierung identische oder sehr ähnliche Inhalte, welche unter mehr als nur einer URL aufrufbar sind. Unterschieden wird zwischen internem und externem Duplicate Content.

Duplicate Content ist dann vorhanden, wenn …

  • Textinhalte identisch oder nahezu identisch sind.
  • Inhalte welche über mehrere Arten zu erreichen sind:
    • http:// und https://
    • domain.tld oder www.domain.tld
    • bei CMS Nutzung mit Alias oder per Artikel- oder Beitrags-ID
  • Pressemitteilungen in mehreren Verteilern identisch sind.

Interner „Duplicate Content“ (IDC)

Interner Duplicate Content bezieht sich auf identische oder nahezu identische Inhalte in einer Domain. Wohl bekanntestes Beispiel hierfür ist die Erreichbarkeit eines Inhaltes mit und ohne www in der URL. Außerdem entsteht sehr schnell interner Duplicate Content bei der Verwendung von Kategorieübersichen in Shops oder Content Management Systemen. Hier wird der Introtext der Kategorie meist identisch mit einem Teil des Produkttextes sein.

Im Einzelnen zählt zum internen Duplicate Content:

  • Produktübersichten mit Teilen der Produktbeschreibungen als Introtext
  • Blog-Seiten mit Teilen des Beitrages als Introtext
  • Produktseiten, wenn diese mehreren Produktkategorien zugeordnet sind
  • Beiträge, welche mehreren Kategorien zugeordnet sind
  • Darstellung interner Suchergebnisse

Generell ist nach Aussage der großen Suchmaschinenbetreiber IDC unproblematisch. Die Praxis hat hingegen gezeigt dass es auch hier gilt diesen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Externer „Duplicate Content“ (EDC)

Externer Duplicate Content bezieht sich auf identische oder nahezu identische Inhalte, welche auf mehreren Domains erreichbar sind. Das wohl bekannteste Beispiel wäre der Verstoß gegen das Urheberrecht durch den “Diebstahl” von Inhalten bzw. deren Nutzung auf der eigenen Domain/Webseite.

Im Einzelnen zählt zum externen Duplicate Content:

  • Diebstahl von Inhalten durch einfaches Kopieren der Texte
  • Übernahme von Produktbeschreibungen der Hersteller
  • Content Scraping
  • Doorway Pages
  • Einbinden und Verbreiten von Pressemitteilungen

Folgen von „Duplicate Content“

In der Regel strafen die Suchmaschinen dies ab. Dies geschieht bei Google aktuell noch halbautomatisch und nicht vollautomatisiert, was bedeutet dass ein Teil der Penalties durch die algorithmische Erkennung und ein anderer Teil durch einen Google Mitarbeiter verhängt werden. Bei IDC wird in der Regel keine Penalty (Abstrafung/Bestrafung) verhängt während bei EDC und besonderen Verstößen/Techniken wie „Content Scraping“, „Content Spinning“ und „Doorway Pages“ jedoch, zum Teil sehr drastische Penalties, verhängt werden.

Google verhängt aktuell folgende Penalties:

  • Keyword-Ebene
  • URL- oder Level-Ebene
  • Hostname-Ebene (Subdomain)
  • Domain-Ebene (inkl. Subdomains)
  • Delisting/Deindizierung (Entfernung aus dem Suchmaschinen-Index)

Zu den Google Penalties und deren Auswirkungen folgt in den kommenden Tagen ein weiterer News-Blog-Eintrag.

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Google Search Console – Nachfolger der Webmastertools

Google Search Console – Nachfolger der Webmastertools

Google Search Console 2018

Google Search Console – Nachfolger der Webmastertools

Was ist die neue Google Search Console?

Seit Anfang September 2018 ist Sie online, die neue Google Search Console, der offizielle Nachfolger der Google Webmastertools. In den letzten Monaten konnten die Nutzer der Google Webmastertools schon in die Beta Version der Google Search Console reinschnuppern und sich mit dem neuen Funktionsumfang und der sauberen und strukturierten Benutzeroberfläche vertraut machen.

Mit der kostenlosen Google Search Console, einem Dienst von Google, können Sie Ihre Webseite(n) und das Zusammenspiel mit der Google Suchmaschine überwachen. Sie erhalten einen Überblick über die Präsenz in den Google SERP’s und einen Einblick über die Suchanfragen, welche zu ihrer Webseite geführt haben. Auch Sitemaps können Sie für die Webseite(n) einrichten, um bei der Indizierung, also der Aufnahme der URL’s Ihrer Webseite(n) in den Google Index, Google zu unterstützen.

Bisher sind noch nicht alle Funktionen der Google Webmastertools in die Google Search Console übernommen und integriert worden, weshalb Sie jederzeit in die Google Webmastertools wechseln können.

Die neue Google Search Console soll durch automatisierte Warnungen und Fehlermeldungen einen schnelleren Weg zur Behebung von Problemen bieten und somit dafür sorgen, dass Fehler auf den entsprechenden URL’s schneller bereinigt werden können. Auch vereinfacht wurde die integrierte Benutzerverwaltung bei der Google Search Console und das Teilen von Ansichten und Ergebnissen mit Dritten, ohne dass eine Anmeldung der Personen nötig ist.

Einen endgültigen Fertigstellungstermin für die Google Search Console gibt es aktuell aus dem Hause Google nicht.

Die neuen Features der Google Search Console

Neben der neuen und wesentlich übersichtlicheren Optik ist vor allem der „Index Covering Report“ (Indexabdeckungsbericht) ein absolutes Highlight der Google Search Console. Hier findet sich neben der Ansicht der indzierten URL’s auch eine Liste der nicht indizierten URL’s und eine dazugehörige Begründung, warum diese URL’s nicht in den Google Index aufgenommen wurden. Somit ist ein schnelles und effizientes Abarbeiten der Problematiken nicht indizierter URL’s möglich sowie das Monitoring, ob diese URL’s nach einer Nachbesserung in den Google Index aufgenommen wurden.

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