Datenschutz News - Landgericht München untersagt mit Urteil vom 20 Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts auch aus berechtigtem Interesse - 1 Februar 2022

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Dienstag, 1. Februar 2022 | Datenschutzgrundverordnung, Google

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Das Landgericht München untersagt mit seinem Urteil vom 20. Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts und wertet selbst den Prefetch als Verstoß gegen die DSGVO.

Auch mit Berufung auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO im Rahmen des „berechtigten Interesses“ kann die Nutzung von Google Fonts nun nicht mehr legitimiert werden.

In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass der lokale Einsatz von Google Fonts und das lokale Einbinden technisch möglich ist und daher die Verbindung zu den Google Servern unnötig ist.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 3 O 17493/20 kann in der Volltextfassung im Rechtsportal REWIS online eingesehen werden.

Wie kann ich prüfen ob Google Fonts genutzt werden?

Die einfachste Art zu Prüfen ob Google Fonts genutzt werden ist die Quellcodeansicht des genutzten Browsers. Diese erreichen Sie in der Regel über das gleichzeitige Drücken der „STRG“ + „U“ Taste.

Es öffnet sich ein Tab in ihrem Browser mit dem Quellcode der aktuellen Seite. Drücken Sie nun die Tasten „STRG“ + „F“, um das Suchfenster zu öffnen. Suchen Sie hier nach foelgenden Texten:

  • fonts.googleapis.com
  • fonts.gstatic.com
  • google

Durch die Suche nach dem Begriff „google“ suchen Sie nach allen möglichen Einbindungen im Quelltext. Hier würden Sie auch andere und aktuell nicht DSGVO-konforme Anbindungen der Website an Google Analytics oder andere Services von Google Inc. finden.

Auch das so genannte DNS Prefetching, Prefetching, Preloading, Preconnecting und andere Praktiken sind nicht erlaubt, da auch hier die IP-Adresse des Websitebesuchers weitergeleitet wird.

Datenschutz - Website Quellcodeansicht mit Suchfenster
Website Quellcodeansicht mit Suchfenster
Datenschutz - Website Quellcodeansicht mit Suchfenster und markiertem Stichwort google
Website Quellcodeansicht mit Suchfenster und markiertem Stichwort „google“

Wie kann ich die Nutzung von Google Fonts blockieren?

Hier kommt es darauf an, wie die Fonts eingebunden sind und wie die Website entwickelt wurde. Bei einer händisch entwickelten Website muss der Quellcode überprüft werden und ein entsprechender Code zur lokalen Einbindung von Google Fonts integriert werden.

Bei den Content Management Systemen wie Joomla und WordPress ist es unter umständen schon etwas komplexer. Hier können Google Fonts an verschiedenen Stellen eingebunden sein und es gibt in diesem Falle kein generelles Konzept.

Unter umständen können Google Fonts hier im THeme/Template, in Komponenten, PlugIns und Modulen eingebungen sein. Eventuell ist es auch hier angebracht einen Profi zu Rate zu ziehen.

Sollten Sie aber einfach nur Google Fonts blockieren wollen, so können Sie entprechende PlugIns für Joomla oder WordPress instalieren. Ein aktuell im Zusammenhang mit diesem Urteil von BORLABS kostenlos zur Verfügung gestelltes WordPress PlugIn wäre der Borlabs Font Blocker.

Wie kann ich die Google Fonts lokal einbinden?

Auch hier kommt es darauf an, wie ihre Website entwickelt wurde bzw. worauf diese basiert.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Google Fonts oder andere Services auf ihrer Website genutzt werden, Sie nicht in der Lage sein die Quelle zu finden oder professionelle Hilfe zu diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie uns gern.

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