
Das Landgericht München untersagt mit seinem Urteil vom 20. Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts und wertet selbst den Prefetch als Verstoß gegen die DSGVO. Auch mit Berufung auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO im Rahmen des „berechtigten Interesses“ kann die Nutzung von Google Fonts nun nicht mehr legitimiert werden. In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass der lokale Einsatz von Google Fonts und das lokale Einbinden technisch möglich ist und daher die Verbindung zu den Google Servern unnötig ist.