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Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Landgericht München untersagt Nutzung von Google Fonts aus „berechtigtem Interesse“

Das Landgericht München untersagt mit seinem Urteil vom 20. Januar 2022 die Nutzung von Google Fonts und wertet selbst den Prefetch als Verstoß gegen die DSGVO. Auch mit Berufung auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO im Rahmen des „berechtigten Interesses“ kann die Nutzung von Google Fonts nun nicht mehr legitimiert werden. In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass der lokale Einsatz von Google Fonts und das lokale Einbinden technisch möglich ist und daher die Verbindung zu den Google Servern unnötig ist.
DSGVO Website-Check

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Ist ein DSGVO-Webseiten-Check sinnvoll?

 

Auch Monate nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in aller Munde und wird im Netz heiß diskutiert und ständig hinterfragt. Unter anderem in den facebook-Gruppen zum Thema DSGVO ist immer wieder die Frage nach einem DSGVO Webseiten Check zu lesen. Des Weiteren fragen die Nutzer, ob es Tools dafür gibt oder Anbieter die gegebenenfalls einen „DSGVO Website-Check“ ...

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